Jeder Anschlussnehmer hat zur Herstellung der Wasserversorgungsanlage und der Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalnetz und Kläranlage) seinen Beitrag zu leisten.

Diese Beiträge sind pauschal pro Quadratmeter Grundstücksfläche und pro Quadratmeter Geschossfläche für jedes Grundstück in der Satzung festgelegt.

Die Herstellungsbeiträge betragen aktuell:

  1. Wasserversorgung:
    pro qm Grundstücksfläche 0,15 Euro zzgl. 7% Mehrwertsteuer
    pro qm Geschossfläche 0,15 Euro zzgl. 7% Mehrwertsteuer
  2. Abwasserbeseitigung:
    pro qm Grundstücksfläche 1,28 Euro
    pro qm Geschossfläche 3,07 Euro

Hausanschlusskosten:

Daneben sind die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses im Privatgrund an die Stadtwerke zu erstatten. Zum privaten Hausanschluss Abwasser gehören auch die erforderlichen Revisionsschächte, die durch die Stadtwerke auf Privatgrund errichtet werden. Die Hausanschlusskosten bis zum Ende des öffentlichen Straßenraumes (Grundstücksgrenze) sind in den Beiträgen enthalten.

Diese Kosten sind je nach gewünschter Länge und Lage des Hausanschlusses unterschiedlich und können vor Beginn jeder Maßnahme bei den Stadtwerken erfragt werden. Sie werden nach Abschluss der jeweiligen Erschließungsmaßnahme dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt.